Parken in der Einfahrt: 15 EURO – Die Aufforderung zum Entfernen: 48 EURO

Mein Mandant hatte „versehentlich“ seinen PKW in einer Grundstückseinfahrt geparkt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer an der Benutzung der Ein- und Ausfahrt gehindert. In weiser Voraussicht hatte er jedoch einen Zettel hinter die Windschutzscheibe mit seinem Namen und seiner Funktelefonnummer gelegt. Die herbeigerufene Politesse forderte ihn daraufhin telefonisch auf, den PKW zu entfernen und belegte meinen Mandanten mit einem Bußgeld in Höhe von 15.00 EUR. Das Bußgeld wurde bezahlt. Überrascht war unser Falschparker jedoch, als er Monate später von der Berliner Bußgeldstelle einen Gebührenbescheid mit der  Aufforderung erhielt, weitere 48,00 EURO zu zahlen.

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