Wahl- oder Pflichtverteidiger ab der ersten Stunde

Es wird zwischen Pflichtverteidiger und Wahlverteidiger unterschieden. Jeder, der einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird, hat das Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen. Der Rechtsanwalt kann den Beschuldigten bzw. Betroffenen schon im Ermittlungsverfahren verteidigen. Er ist damit der ausschließliche Interessenvertreter desjenigen, der einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt wird.Im Bereich des Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrecht lassen sich die Beschuldigten und Angeklagten meistens von einem Wahlverteidiger verteidigen.
Bereits vor einer von der Polizei oder Staatsanwaltschaft geplanten ersten Vernehmung hat der Beschuldigte das Recht, einen Strafverteidiger zu Rate zu ziehen oder sich durch ihn vertreten zu lassen.
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