Rabiate Hausdurchsuchung – Wer bezahlt den Schaden ?

 Durchsuchung
RA Marson

Die Polizei muss im Rahmen einer rechtmäßigen Wohnungsdurchsuchung die Wohnung gewaltsam öffnen. Hierbei wird u.a. die Wohnungstür beschädigt. Für den Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung ergibt sich dann die Frage, wer ihm die Kosten für die Reparatur der Tür erstatten muss.

Hierzu hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Lesen Sie hier weiter.

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