Rüge der Verletzung des § 258 I StPO war erfolgreich

Revision erfolgreich
RA Marson

Revision erfolgreich

Meinem Mandanten wurde gewerbsmäßiger Bandenbetrug in 433 Fällen mit einem Gesamtschaden von ca. 8 Mill. EURO vorgeworfen. Er und weitere Mitbeschuldigte sollen wertlose, an der Wiener Börse gehandelte Aktien einer Berliner Aktiengeselllschaft, an spanische Anleger verkauft haben.  Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Düsseldorf verurteilte ihn deswegen nach 45 Hauptverhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Auf Grund der eingelegten und begründeten Revision hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes das Urteil des LG Düsseldorf auf.

Zum Urteil: BGH vom 24.1.2023 – 3 StR 80/22.

 

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