12 Gedanken zu „Sexueller Missbrauch – Erfreulich geringes Strafmaß für Kirchenmusiker am LG Oldenburg“

  1. Der Kollege Dost hat offensichtlich keine Kinder, sonst würde er bei seinen Formulierungen sicher mehr Vosicht oder „Augenmaß“ walten lassen. Rechtsstaatsprinzip, Anwalt als vereidigtes Organ der Rechtspflege, hin oder her……

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  2. Es ging um mehrfach schweren sexuellen Missbrauch an Kindern und das Strafmaß viel gering aus.
    Wozu dieses „Erfreulich“? – Sehr provokant und hier völlig fehl am Platz.!!!

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  3. “ … Man stelle sich vor …“ ein Mensch begehrt einen anderen Menschen, gleichgültig ob Mann, Frau oder Kind, und dieser Mensch erwiedert seine Zuneigung aber nicht. Gibt es das nicht täglich millionenfach auf der Welt? Haben wir das denn nicht sogar selbst alle ein- oder mehrmals durchmachen müssen? Haben wir uns deshalb das Recht heraus genommen, uns gegen seinen Willen an ihm zu vergehen? Nein – weil wir alle erwachsen und im vollen Besitz unserer geistigen Kräfte sind, wissen wir, dieser Mensch ist für uns tabu!
    Hier hat sich die Justiz mal wieder von einem schlauen Anwalt gründlich ins Bockshorn jagen lassen und m.E. versagt!

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  4. Die Justiz muß in solchen Fällen immer versagen, weil Pädophilie nicht mit juristischen Mitteln bekämpft werden kann. Kann sich noch jemand daran erinnern, daß es an der Berliner Charite vor einiger Zeit ein Programm zur Prophylaxe gab, wo betroffenen Männern Hilfe bei der Bewältigung ihrer krankhaften Neigungen gegeben wurde? Ein erfolgreiches Programm, das jedoch aus Kostengründen eingestellt wurde. Diese falsche Sparpolitik ist der eigentliche Skandal, nicht etwa, daß ein Verteidiger seinen Auftrag erfüllt und für seinen Mandanten ein günstiges Strafmaß erzielt. Sehr geehrter Herr Vollklatsche, meinen Sie, Pädophilie würde durch harte Strafen verschwinden? Dies fragt eine Frau (!), Mutter (!) und Großmutter (!)

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  5. Hier wird gerade off-topic diskutiert, also am Thema vorbei. (Eingangs ging es wohl um die unglücklich gewählte Formulierung der Überschrift, dass es erfreulich ist, dass ein Kinderschänder eine geringe Strafe erhält.)
    Nein es trifft nicht den Kern im Kern, weil die Justiz gar nicht für die Behandlung abnormer Neigungen von Menschen zuständig ist, sondern für die Ahndung dafür, wenn Menschen Straftaten begehen.
    Ich finde es durchaus richtig, dass diese Menschen eine faire Verhandlung mit einer kompetenten Verteidigung (wie geschehen) erhalten.
    Ich finde es aber nicht erfreulich, dass ein Kinderschänder ein milderes Urteil erhält, als es ihm lt. Gesetz zugestanden hätte.

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  6. Er hat eine Strafe nach dem Gestz erhalten. Und nicht eine Strafe, die ungesetzlich ausgefallen ist. Todesstrafe und Wegsperren hilft wenig, wenn Schutz von Kindern nicht dadurch, sondern eben nur mit medizinischer Hilfe potentieller Täter (Therapien) ermöglicht werden kann.

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  7. Das ist ja wohl das allerletzte dass ein anwalt sich am geringen Strafmaß erfreut! Das Gesetz sieht es so vor das heisst aber noch lange nicht das es gerecht ist . Opfer leiden oft ihr Leben lang unter den Folgen , kriegen ihr leben nicht in Griff . Was meinen Sie Herr Dost sagt ein Opfer zu diesem erfreulichen Urteil? Ich weiss wovon ich spreche es ist 20 jahre her und ich leide , geh von therapie zu therapie . Bei allem Respekt und Verständnis dafür dass die meisten Täter psych krank oder oft auch selbst Opfer waren, deshalb ist es lange nicht erfreulich dass ein Mensch lebenslänglich hat während der Täter eine viel zu geringe Strafe bekommt. Vllt hören Sie mal eineb Moment auf wie ein Anwalt zu denken der für einen Mandanten erfolgreich war sondern denken mal menschlich mit Wärme und Empathie !

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