Sie hatten schon bessere Zeugen!
„Sie hatten schon bessere Zeuge!“ sagte der Richter nach einer umfangreichen und ausführlichen Befragung einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes vor einem thüringischen Sozialgericht zur Vertreterin des Arbeitsamtes.
Das Arbeitsamt hatte meiner Mandantin das Arbeitslosengeld I gekürzt und die Entscheidung wurde angefochten. Nachdem der Widerspruch durch Widerspruchsbescheid zurückgewiesen worden war, erhob ich für meine Mandantin Klage vor dem Sozialgericht.
Geschrieben am 27.12.2013 von Oliver Marson, Rechtsanwalt in Berlin
Kategorie(n): Aktuelles im Land, Allgemein, Presserecht
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