Zur aktuellen Diskussion um Straferhöhung
Die Aufdeckung von Missbrauchsfällen in Münster hat eine rechtspolitische Diskussion ausgelöst. Sie wird aufgeregt und aufgeschreckt geführt und erschöpft sich im Wesentlichen in der Forderung nach Strafverschärfung. Die Bundesjustizministerin, die zunächst zurückhaltend mit der Vorlage eines Gesetzesentwurfs mit höheren Strafen war, knickte nun im öffentlichen Gegenwind ein. Es wird eine Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch geben. Die öffentlichen Gemüter werden beruhigt sein, in der Sache aber wird es nichts bringen.
Rechtsschutz für Kinder als rechtspolitische Zielsetzung
Die Strafrechtsnorm des Kindesmissbrauchs ist rechtspolitisch auf den Schutz der Kinder gerichtet. Sie soll potentielle Täter von der Tatbegehung abschrecken und so die Kinder und ihre freie, gesunde Entwicklung und sexuelle Selbstbestimmung schützen. Das ist richtig und wichtig.
Auch ohne Strafverschärfung 15 Jahre Freiheitsstrafe möglich
Die pädophil veranlagten Personen wissen, dass sie mit empfindlichen Freiheitsstrafen zu rechnen haben, wenn sie ihre Neigung ausleben. Und dennoch schreckt das manche von ihnen nicht ab, obwohl heute schon ohne Strafverschärfung eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren möglich ist.