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Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald

Strafverteidigerseminare zur computergestützten Verarbeitung digitaler Massendaten

Die aktuelle Entwicklung geht seit Jahren dahin, dass der Staat massiv die Digitalisierung im Bereich der Inneren Sicherheit und der Strafjustiz betreibt.  Das wird weltweit auch mit der vermeintlichen„terroristischen Bedrohung“ begründet. Die Ausweitung digitaler Überwachung und Ermittlung durch Sicherheitsbehörden und die Polizei stellt eine völlig neue Herausforderung für die Strafverteidigung dar. Die gerade im Strafrecht tätigen Rechtsanwälte sind angehalten, durch Einführung neuer Arbeitsmethoden diesen Anforderungen gerecht zu werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Fähigkeit zur Verarbeitung digitaler Massendaten durch die Strafverteidigung. Strafverteidigerseminare sollen die neuen Arbeitsmethoden und insbesondere den Umgang mit der entprechenden Software vermitteln.

Wir sind überzeugt davon, dass nur die Strafverteidiger, die diese Klaviatur beherrschen, zukünftig in der Lage sein werden, optimale Ergebnisse für ihre Mandanten in Strafverfahren zu erzielen. Das betrifft vor allem Umfangsverfahren. Gleichzeitig wird die Befähigung zur Verarbeitung digitaler Massendaten gerade auch zum Aufspüren entlastender Beweismittel eine Chance geben, die es so bisher noch nie gegeben hat.

In Kooperation zwischen der Strafrechtskanzlei Dost-Roxin und dem Kriminologen und Rechtsanwalt Dr. Uwe Ewald bieten wir verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung an. Dr. Uwe Ewald betreibt das International Justice Analysis Forum (IJAF). Wir erfassen derzeit über eine Umfrage weitergehenden Bedarf an Weiterbildung und Softwaretraining  aus Sicht der Strafverteidigung.  

Inhalt der Strafverteidigerseminare zur Bg Data Analyse

Besondere Herausforderungen an die anwaltliche Tätigkeit ergeben sich bei der Verarbeitung digitaler Massendaten (TKÜ, Handydaten, Online-Durchsuchung etc.). Wir bieten ab März 2018 verschiedene Möglichkeiten zur Weiterbildung an und erfassen über eine Umfrage weitergehenden Bedarf an Weiterbildung und Softwaretraining  aus Sicht der Strafverteidigung angesichts der Herausforderungen bei der Verarbeitung digitaler Massendaten (TKÜ, Handydaten, Online-Durchsuchung etc.) besonders in Umfangsverfahren.

Das nachstehende Weiterbildungsangebot richtet sich primär an Rechtsanwälte und Analysten im Bereich der Strafverteidigung, die sich auf diese Herausforderungen einstellen und sich fit machen wollen und deshalb erforderliche Wissen und die notwendigen IT- und analytischen Fertigkeiten aneignen wollen.

Das Seminar- und Trainingsangebot zielt darauf ab, dem praktischen Bedürfnissen aktueller Strafverteidigung auf drei wesentlichen Ebenen zu entsprechen:

  • Verstehen digitaler Informationsverarbeitung im Beweisverfahren:
    Zu den aus der Digitalisierung im Bereich der Sicherheit und der Justiz folgenden neuen Herausforderungen an die Strafverteidigung werden grundlegende Kenntnisse vermittelt, welche die Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Stand versetzen werden, in kritischer Verteidigerperspektive die von der Staatsanwaltschaft in die Beweisaufnahme eingeführten digitalen Beweismittel zu überprüfen.
    Insbesondere werden Fragen der Zulässigkeit digitaler Beweismittel und ihres Beweiswertes debattiert und die Methoden polizeilicher Ermittlungen (von TKÜ bis Online-Durchsuchung) und ihre kritische Bewertung erörtert.
  • Software-Anwendung: Strafverteidigung wird in bestimmten Bereichen wie z.B. Cybercrime nicht umhinkommen, anwendungsbereite Fähigkeiten zur Analyse digitaler Beweismittel auch in der Größenordnung von „Big Data“ zu entwickeln. An Fallbeispielen aufbereitetes Training wird die dazu notwendigen Fähigkeiten in der eigenständigen Anwendung von Software-Tools vermitteln. Teilnahme am Softwaretraining setzt Standard-Computerkenntnisse und die Bereitschaft voraus, Grundfunktionen neuer Software-Tools zur Auswertung forensischer Daten und zur Inhaltsanalyse digitaler Beweismittel wie auch Grundlagen analytischen Designs zu erlernen.
  • Hands-on Workshops: Zunehmend sehen sich Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen in der Situation, massenhaft digitale Beweismittel in konkreten Strafverfahren bearbeiten zu müssen, ohne die dazu notwendigen analytischen Fähigkeiten und eine entsprechende Beherrschung der Datamining- und Analyse-Software bereits ausreichend entwickelt zu haben. Das Format des „Hands-on Workshops“ schließt an die Kenntnisse von A) und B) an und unterstützt Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen mit entsprechenden Vorkenntnissen bei der Auswertung konkreter Falldaten.

Strafverteidigerseminare zur Auswahl

Wir bieten zunächst ein Einführungsseminar im März 2018 an. Dem folgt ein zweitägiges Software-Traininmgsseminar im April und  ein dreitägiges Software-Trainingsseminar im Mai 2018.