Der Einsatz eines Streckenradar Section Control ist nach gegenwärtiger Rechtslage in Deutschland nicht zulässig.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat den Modellversuch für den Betrieb des Streckenradars „Section Control“ auf der B6 in Niedersachsen verboten. Diese Entscheidung wurde durch den 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt.
Bei der sog. abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control) wird über ….. Lesen Sie hier weiter.