Superhirn: Polizei

Bei der Berliner Polizei : Nur mit Aktenzeichen.
Meine Mandantin wurde Opfer eines Verkehrsunfalles mit Fahrerflucht der polizeilich nicht aufgenommen war. Drei Damen hatten aus Ihrem Büro gesehen, wie sich der Fahrer des unfallverursachenden LKW unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, jedoch nicht die Polizei informiert. Diese Aufgabe sollte mir zu kommen. Meine Mandantin bat mich also eine Anzeige zu fertigen und bei der zuständigen Polizeibehörde einzureichen. Was ich dann auch auftragsgemäß tat.
Ein zweiseitiger Schriftsatz schildert den meiner Mandantin bisher bekannten Unfallhergang und benannte die in Frage kommenden Augenzeugen.
Eine Tage später erhielt ich meinen Schriftsatz mit folgendem Anschreiben der Berliner Polizei zurück:
„Die Bearbeitung Ihres Schreibens ist leider nicht möglich, da es hier ohne bzw. mit einem unvollständigen Aktenzeichen eigegangen ist. Dies ist aber für die Zuordnung zu dem entsprechenden Vorgang zwingend notwendig. Unter den von Ihnen gemachten Angaben sind hier keine Eintragungen verzeichnet.“
Völlig richtig. Der Unfall war bisher nicht polizeilich aufgenommen worden, was deutlich aus meinem Schreiben hervorging.
Ich hätte wahrscheinlich gleich die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen sollen.

Post von der Polizei
Post von der Polizei

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