Bei der Berliner Polizei : Nur mit Aktenzeichen.
Meine Mandantin wurde Opfer eines Verkehrsunfalles mit Fahrerflucht der polizeilich nicht aufgenommen war. Drei Damen hatten aus Ihrem Büro gesehen, wie sich der Fahrer des unfallverursachenden LKW unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte, jedoch nicht die Polizei informiert. Diese Aufgabe sollte mir zu kommen. Meine Mandantin bat mich also eine Anzeige zu fertigen und bei der zuständigen Polizeibehörde einzureichen. Was ich dann auch auftragsgemäß tat.
Ein zweiseitiger Schriftsatz schildert den meiner Mandantin bisher bekannten Unfallhergang und benannte die in Frage kommenden Augenzeugen.
Eine Tage später erhielt ich meinen Schriftsatz mit folgendem Anschreiben der Berliner Polizei zurück:
„Die Bearbeitung Ihres Schreibens ist leider nicht möglich, da es hier ohne bzw. mit einem unvollständigen Aktenzeichen eigegangen ist. Dies ist aber für die Zuordnung zu dem entsprechenden Vorgang zwingend notwendig. Unter den von Ihnen gemachten Angaben sind hier keine Eintragungen verzeichnet.“
Völlig richtig. Der Unfall war bisher nicht polizeilich aufgenommen worden, was deutlich aus meinem Schreiben hervorging.
Ich hätte wahrscheinlich gleich die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einreichen sollen.
In den seltenen Fällen, in denen ich dann doch mal eine Strafanzeige/Strafantrag fertigen muss, wende ich mich immer direkt an die StA.
Man sieht hier deutlich, warum 😉
Ich muss zugeben, einer Anzeige mit diesem Baustein nicht Folge zu leisten, zeugt von geistiger Umnachtung
Aus eigener Erfahrung halte ich es auch langsam für sinnvoller gleich den Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stellen.