Die Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung durch das Finanzamt steht an.

Was ist zu beachten? Wie kann ich jetzt noch einem Steuerstrafverfahren entgehen?

Die Betriebsprüfung vom Finanzamt kann in Ihrem Unternehmen angeordnet werden, um zu überprüfen, ob die Steuern korrekt abgeführt wurden. Die sog. Aussen- oder auch Buchprüfung genannt, betrifft in aller Regel einen Zeitraum von 3 Jahren rückwirkend. Dabei können die Umsatz- und Vorsteuer, die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer geprüft werden.

Die Aussenprüfung ist dem Steuerpflichtigen rechtzeitig vor Beginn bekannt zu geben. Zwischen der Anordnung der Betriebsprüfung und dem Beginn müssen mindesten vier Wochen liegen. Bei Kleinunternehmen kann sie allerdings auch mal nur zwei Wochen betragen. In jedem Fall muss der Unternehmer aussreichend Zeit haben, um die Buchhaltungsunterlagen für die Betriebsprüfung aufbereiten zu können.

Aus wichtigen Gründen kann der Zeitpunkt der Prüfung verlegt werden. Was sind wichtige Gründe ? Lesen Sie hier weiter.