In einem Missbrauchsprozess am Landgericht Oldenburg kam der Sachverständige zunächst zu der Überzeugung, der Mandant sei bei Tatbegehung schuldfähig gewesen. Ein Beweisantrag auf ein neues Gutachten mangels fehlender Sachkunde führte zunächst zu einer Nachbefragung des bisherigen Sachverständigen durch das Gericht. Und siehe da: der Sachverständige kippte in seiner Meinung um.