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Cannabis ,Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt,
Rechtsanwalt Oliver Marson

Cannabis auf dem S-Bahnhof: Wem gehören 200g Marihuana?

Einer Streife der Bundespolizei, die sich auf dem Berliner S-Bahnhof Treptower Park aufhält, wird von einem marokkanischen Staatsbürger ein Rucksack in die Hände gedrückt. Mit großer Geste wird den Polizeibamten, in einer ihnen nicht bekannten Sprache, wortreich zu verstehen gegeben, dass sich in dem Rucksack „betäubungsmittelverdächtige Substanzen“ befinden würden. Bei der Durchsuchung des Rucksackes finden die Beamten einen mit Cannabis gefüllten Gefrierbeutel – Blüten (Gras), eine Feinwaage und einen Personalausweis. Dumm nur, dass der Perso meinen Mandanten als Inhaber ausweist.

Der Marokkaner gibt zu Protokoll, dass er den Rucksack kurz zuvor auf dem S-Bahnhof gefunden hätte und mehr zu der Sache nicht sagen könne. Die Polizeibeamten geben die Tüte mit dem Gras ins Labor und überprüfen den Personalausweis. Es stellt sich heraus, dass der Perso nicht als vermisst gemeldet ist. Daraus schlussfolgern die Beamten messerscharf, dass der Rucksack mit seinem kompletten Inhalt dem Personalausweisinhaber gehören müsse und erstatten Anzeige gegen meinen Mandanten.

Zum Freispruch.