
Die Idee der „Checkliste”
Nicht selten kann man von Strafrichtern hören, dass es Juristen im Grunde nicht möglich ist, eigenständig die Zuverlässigkeit der Informationsverarbeitung digitaler Beweise zu beurteilen. Man müsse mangels eigener Expertise den IT-Forensikern da eben einfach vertrauen und glauben.
Die Konsequenz dieser fatalistischen Haltung liegt auf der Hand: Eine der wichtigsten Funktionen eines ordentlichen Strafgerichts, die in Unabhängigkeit und Autonomie durchgeführte Beweiswürdigung und damit verbundene „Gatekeeper“-Funktion zur Verhinderung von Fehlurteilen aufgrund unzuverlässiger Beweise, wird im Falle digitaler Beweise aufgegeben. In der Konsequenz dieser Perspektive müsste dann nicht nur den IT-Forensikern ‚geglaubt‘ werden, sondern am Ende der Künstlichen Intelligenz.
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