Einstweilige Verfügung gegen Google als Anlass für Raub und Internetpiraterie durch Rechtsanwälte

Für einen Mandanten habe ich kürzlich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin gegen Google erwirkt. Und ich berichtete darüber sowohl im Blog, als auch auf der Webseite, auf der auch der Gerichtsbeschluss eingestellt wurde. Und die Folge: der Beitrag und die Entscheidung erfreuten sich vieler Leser, das Interesse war breit.  So weit, so schön.
Auch schön ist, wenn plötzlich auf anderen Rechtsanwalt-Webseiten die einstweilige Verfügung im Wortlaut erscheint.
Gar nicht mehr schön, wenn dann Rechtsanwalt XYZ dies in einer Art tut, die beim Besucher seiner Webseite offensichtlich den Eindruck vermitteln (soll),Rechtsanwalt XYZ habe die einstweoilige Verfügung erwirkt. Deshalb verlinkt man nämlich nicht zu dem eingestellten PDF-Dokument auf der Webseite des Kollegen, der die Entscheidung erwirkt und eingestellt hat. Nee, nee. Da fertigt man vom Dokument in mühevoller Arbeit eine Raubkopie und stellt den Text auf seine eigene Webseite. So das Tatmotiv und der Tathergang.  Zum Beweis hier das Tatergebnis einer Hamburger Kollegin.  Es gibt noch mehrere solcher raubkopierenden Kollegen, das eine Beispiel mag an dieser Stelle reichen.
Nette Werbung mit fremder Arbeit einer Hamburger Kollegin, so mein Eindruck. Und irgendwie auch eine Art Raub. Wenn es auch nur Raubkopien sind, ein bisschen Internetpiraterie durch Rechtsanwälte ist es schon.
Also, Liebe Internetpiratenkollegen, nur zur Erinnerung und nicht nur aus verletzter Eitelkeit: das ist gar nicht schön. Und nehmt zur Kenntnis, diese einstweilige Verfügung habe ich, Rechtsanwalt Ulrich Dost, erwirkt. Übrigens: es lohnt in diesem Fall nicht, sich mit fremden Federn zu schmücken: es war keine große Fachleistung, die dafür aufzubringen war. Aber nicht meinem Mandanten petzen! Für den bin ich der Größte. Und das soll auch so bleiben.