Die Auseinandersetzung um das Bahnhofsprojekt Stuttgart 21 hat Dimensionen angenommen, die weit über die Fragen von Sinn oder Unsinn des Vorhabens an sich hinausgehen. Denn nun geht es mit Knüppeln, Reizgas und Wasserwerfern nicht mehr um die Sache des „für und wider“, sondern um die Durchsetzung eines längst beschlossenen Vorhabens. Polizeigewalt als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln? Bricht hier Ministerpräsident Mappus in Manie eines mittelalterlichen Landesfürsten mit Polizeigewalt des Volkes Wille?
Na klar kann man sich auf den Standpunkt stellen: was Landtage mehrheitlich beschlossen haben, ist demokratisch entschieden und – notfalls auch mit staatlicher Gewalt – durchzusetzen. Das ist die eine Seite der Medaille.
Nur hat das alles seine Grenzen. Nämlich dort, wo nach den Berichten der Medien Polizeibeamte demonstrierenden Kindern, Schülern und älteren Menschen auf genehmigten Demonstrationen z.B. Reizgas in die Augen sprühen und in anderer Weise fragwürdige Gewalt angewendet wird, da muss man schon zu der Meinung gelangen, dass das keine verhältnismäßige Gewaltanwendung mehr sein kann. Und so kann das Projekt Stuttgart 21 nun auch zum Strafrechtsfall werden. Denn hier steht der Verdacht der Körperverletzung im Amt im Raum. Strafanzeigen gegen Polizisten, die in Überschreitung des Verhälnismäßigkeitsgrundsatzes handeln, setzen sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. Betroffene solcher rechtswidrigen Amtshandlungen können natürlich Strafanzeige erstatten, Schadenersatz und Schmerzensgeld fordern. Und die Betroffenen sollten es auch tun. Niemand ist wehrlos gegen ungerechtfertigt angewendete Gewalt und sollte mit den dafür zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarien dagegen vorgehen.
Auch können Strafanzeigen einen positiven Effekt herbeiführen. Nämlich das zukünftig ausschließlich mit Argumenten und ohne Gewalt statt mit Reizgas und Knüppeln weiter um die Beendigung des Projekts gestritten werden kann. Und dieser Streit steht im Vordergrund und scheint mir unerlässlich. Gerade deshalb, weil eine offensichtliche Mehrheit des Volkes ihre ablehnende Haltung gegen Stuttgart 21 nicht in den Beschlüssen der sie angeblich vertretenden Volksvertreter im Landtag wiederfindet.