
Erster Schritt zu EU-weiten Standards der Mobil-Forensik – Durchbruch für die digitale Beweisführung in Strafverfahren
Im März 2022 wurde nach fast dreijähriger Arbeit im Rahmen des FORMOBILE-Horizon-2020-Projekts ein sog. CEN Workshop Agreement (CWA 17865) – einer Vorstufe zu einem folgenden ISO-Standard – unter dem Titel „Requirements and Guidelines for a complete end-to-end mobile forensic investigation chain“ veröffentlicht.
Damit wird erstmals ein strukturierter Versuch unternommen, alle wesentlichen Erfordernisse, die für die digitalforensische Ermittlungen mit Daten von mobilen Geräten……..(lesen Sie hier weiter).
Cyber-Strafverteidigung
Weitere aufschlußreiche Informationen zum Thema effektive Verteidigung im Strafverfahren mit digitalen Beweismitteln finden Sie auch hier.
Grundkompetenzen der Cyber-Strafverteidigung
Eine effektive Verteidigung in Strafverfahren mit digitalen Beweismitteln erfordert zwingend die Fähigkeit der Verteidigung:
A) eine methodenkritische Überprüfung der polizeilichen digitalen Beweise hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit, Authentizität und Integrität sachkundig vorzunehmen,
B) durch investigative Strafverteidigung digitale Massendaten nach z.B. Auslassungen in der polizeilichen Analyse zu durchsuchen oder eine „Gegentheorie“ der Verteidigung auch durch eigenständige OSINT-Recherche* zu verifizieren,
C) die Charakteristik der digitalen Spurenlagen in den verschiedenen Cyber-Deliktsbereichen zu verstehen, so in den Hauptdeliktskategorien
- Cybercrime – Internet als digitaler Tatort
- Internet und IKT** als digitales Tatmittel
- sonstige Delikte, zu deren Nachweis digitale Spuren vorgebracht werden.
D) gefundene Fehler und Schwächen der polizeilichen digitalen Beweise zugunsten der Beschuldigten prozessförmig einzubringen bis hin zu erfolgreichen Revisionen.
E) kontinuierlich eigene Kompetenzen der Strafverteidigung im Umgang mit den Folgen der Digitalisierung des Strafverfahrens und der gezielten eigenen Anwendung von (forensischer) Hard- und Software zu erwerben.