Anklage gegen Kachelmann wegen Mord wäre nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden

Hypothese: Dem Kachelmann hätte ich eher eine Anklage wegen Mord statt wegen Vergewaltigung gewünscht. Aber nicht in Mannheim, sondern in Berlin.  Denn ich bin gewiss, dass die Anklage nicht zur Hauptverhandlung zugelassen worden wäre. Ein Beschluss einer „Berliner Blutkammer“ habe ich, obwohl schon alt, nun eingestellt. Sie soll meine Hypothese belegen. In jedem Fall belegt sie, dass nicht alle Richter phantasieren wie die in Mannheim (ich berichtete). Es gibt eben auch sauber subsumierende Richter, die der Staatsanwaltschaft gründlich die Leviten lesen.