Sexuelle Handlungen für sich allein keine Beleidigung – auch nicht auf Kleid verschüttetes Sperma im Supermarkt

Der Vater eines 15-jährigen jungen Mannes fand auf dessen Handy Liebeserklärungen und Wünsche zu sexuellen Kontakten mit einem ca. 40 Jahre alten Mann. Der Sohn wird zur Rede gestellt. Wohl aus Scham gegenüber dem Vater erklärt er, der Mann habe gegen seinen Willen mehrfach sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen. Darauf hin erstattete der Vater Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen.
Auch bei seiner Zeugenaussage blieb der junge Mann dabei, dass mein Mandant an ihm gegen seinen Willen mehrfach sexuelle Handlungen vorgenommen habe. Mein Mandant schwieg zu den Vorwürfen.
Die erwartete Anklage wegen sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen blieb aus. Statt dessen wurde Beleidigung angeklagt. Aber auch das führte ebenso wenig zur Verurteilung. Ähnlich dem bekannten  „Spermafall“, den das AG Lübeck 2011 zu entscheiden hatte, wurde auch dort Beleidigung verneint. Hier die Hintergründe.