Sexueller Missbrauch von Kindern -Zickenkrieg der Staatsanwältinnen freut Strafverteidiger

Am 10. März 2011 wurde eine Strafanzeige erstattet, wonach  es im Zeitraum zwischen 1993 und 1994 zu mehreren schweren sexuellen Missbrauchsfällen an einem damals zwölfjährigen Kind gekommen sein soll.
Zwei Berliner Staatsanwältinnen stritten um die Frage, wer von ihnen denn nun eigentlich für die Sachbearbeitung zuständig sei. Und es ging heftig zur Sache, warum die eine meinte, die andere und die andere meinte, die eine sei zuständig. Die Akte ging mehrmals von Kämmerlein zu Kämmerlein.  Irgendwie einigten sie sich dann doch auf eine von beiden. Vor lauter Zickenkrieg sahen sie den einen Paragraphen im Paragrahenwald nicht.
 
Da rutschte ihen doch glatt diese Regel mit der Strafverfolgungsverjährung weg,  was den Strafverteidiger dann doch irgendwie freute, wie hier zu lesen ist.