Richtern am BGH werden Gesetzesverstöße bei Prüfung strafrechtlicher Revisionen vorgeworfen

Wie jüngst bekannt wurde (Fischer/Krehl in StV 2012,550 ff.), soll am BGH die Prüfung der Revisionen  nicht mehr durch alle fünf Senatsmitglieder erfolgen, wenn es um Beschlussachen geht. Danach werde nur noch ein „*4-Augen-Prinzip*“ angewendet. So wären nur noch der Vorsitzende und der Berichterstatter mit der Revisionsprüfung befasst, während die anderen  drei Senatsmitglieder ohne eige Prüfung dem Entscheidungsvorschlag mehr oder weniger blind folgen. Diese Vorgehensweise würde bereits seit Jahren als Ausfluss rechtlicher Hindernisse bei der Besetzung von Vorsitzenden-Stellen praktiziert werden.
 
Das aber impliziert das Unterlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen „*10-Augen-Prinzips*“. In einem Appell des Deutschen Anwaltsvereins vom März 2013 wird diese Art und Weise der Befassung und Entscheidungsfindung in strafrechtlichen Revisionssachen kritisiert.
Die Teilnehmer des 37. Strafverteidigertags schlossen sich dem Appell im Rahmen einer Abstimmung am 10.03.2013 an.
Der Appell ist hier im Wortlaut nachzulesen