77 beschlagnahmte Immobilien und die Beweislastumkehr

Gegenwärtig wird reißerisch über die Beschlagnahme von 77 Immobilien durch die Berliner Staatsanwaltschaft  berichtet, die angeblich ein arabischstämmiger Clan mit dem Geld aus einer Vielzahl von Straften bezahlt haben soll.

In diesem Zusammenhang wird auch darüber berichtet, dass es nunmehr Sache der Betroffenen sei nachzuweisen, dass diese Immobilien aus legal erwirtschafteten Einkommen stammen. Die Berliner Staatsanwaltschaft spricht von der Beweislastumkehr. Ist dem wirklich so?
Die dauerhafte Einziehung der hier beschlagnahmten Immobilien ist an Voraussetzungen geknüpft. Näheres zum Thema Vermögensabschöpfung.