Wetterwechsel im Kachelmann-Prozess: entsorgt sich die Strafkammer?

Man wollte meinen, Aufregung um diesen Prozess habe es schon genug gegeben. So beginnt der Prozess völlig atypisch nicht mit der Vernehmung der vermeintlichen Belastungszeugin, sondern mit der Ausforschung des Sexuallebens durch Befragung irgendwelcher Liebesprinzessinnen,  die zur Sache nichts beitragen können. Über Monate werden Inhalte aus den Ermittlungsakten in den Medien wie auf einem orientalischen Markt medial ausgebreitet. Alice Schwarzer mutiert erst zur medialen Richterin, dann zur selbst ernannten Gutachterin als Nachfolgerin des vom Gericht wegen angeblicher Befangenheit entsorgten Prof. Brinkmann.
Und nun das:  die Strafkammer verweigerte trotz Antrag der Verteidigung , das vermeintliche Tatopfer vor ihrer Zeugenvernehmung  darüber zu belehren, dass sie die Aussage verweigern kann, wenn sie sich damit selbst belasten könnte und die Gefahr der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht (55 StPO).
Der Umkehrschluss Kachelmanns und seiner Verteidiger ist logisch: sie sehen darin eine Voreingenommenheit der Richter, die offensichtlich der Auffassung sind, die Zeugin werde in jedem Falle die Wahrheit sagen. Und prompt kam der Befangenheitsantrag.
Der Antrag muss, wenn hier nur irgend etwas an diesem Prozess fair und normal von statten gehen sollte, Erfolg haben.
Mit dieser Verweigerung der Kammer auf Vornahme der Belehrung dürfte sie sich selbst entsorgt haben und ein Wetterwechsel anstehen. Der Prozess landet so – vorerst – im Müllcontainer. Und das ist gut so.
Nur warten wir das mit dem Wetterwechsel ab. Nicht immer tritt ein was angekündigt ist. Tritt er ein, wäre es um Alice Schwarzer  ein wenig schade.  Hat sie uns doch immer wieder so viel Freude gemacht. Oder nicht?

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