Die Fälle häufen sich: im Internet tauchen – nach meiner subjektiven Empfindung zunehmend – ehrverletzende, geschäftsschädigende und beleidigende Äußerungen über Personen und Unternehmen auf. Und die Urheber bleiben anonym, weil Angaben im Impressum fehlen, oder sie sind schlicht und ergreifend falsch.
Oder, wohl nach meiner Beobachtung die ganz neue Masche jetzt in einem Fall: die beleidigte Person wird im Impressum dreist als Betreiber des Blogs benannt. Oft bleibt – für die schnelle Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs – nur der Weg, ersatzweise statt den Urheber, das Unternehmen in Anspruch zu nehmen, das die Bloggerplattform betreibt und Bloggern zur Verfügung stellt. Eine entsprechende einstweilige Verfügung erließ dieser Tage das Landgericht Berlin. Es wird nicht die erste und wohl nicht letzte gewesen sein.
Schon Google erging es so. Und zu Recht, auch wenn einem Kollegen die Tenorierung durch das Landgericht Berlin nicht recht zusagt.
Dass der Google-Dienst blogger.com dabei als Plattform für den Angriff ausgesucht wurde, ist noch Glücksache:
http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/04/anonymes-webhosting-abmahnungen-gibt-es.html
@Ralf Möbius: das ist wohl wahr und zeigt, wie unbeherrschbar das Internet ist.