Coronazuschuss und zweckgebundenes Darlehen

Coronazuschuss und zweckgebundenes Darlehen ein Fall der Untreue
Corona – Ein Fall der Untreue?

Coronazuschuss: Im Jahre 2020 konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss von bis zu 1.500 EUR zahlen. Was hat nun dieser Coronazuschuss und ein zweckgebundenes Darlehen gemeinsam?

Arbeitgeber konnten ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen blieben hiervon unberührt. Diese Beihilfe blieb auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Die Grünen, der Coronazuschuss und das zweckgebundene Darlehen – Zwei aktuelle Fälle von Untreue im Sinne von § 266 StGB.

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