Der Verstoß gegen ein Embargo wurde meinem Mandanten wegen der versuchten Einfuhr von Waren aus dem Ausland von der Staatsanwaltschaft Frankfurt vorgeworfen. Durch die Bestellung von Zusatzteilen für Handfeuerwaffen aus Russland soll mein Mandat gegen das gegen Russland bestehende Embargo verstoßen haben.
Der Vorwurf
Mein Mandant bestellte über eine russische Internetseite für seine Handfeuerwaffen zwei Mündungsbremsen, die bei der Einfuhr über die Post in die Hände des deutschen Zolls gerieten. Mündungsbremsen vermindern bei Gewehren und Handfeuerwaffen den Rückstoß der Waffe. Nach einjähriger Ermittlungsdauer war der Zoll davon überzeugt, dass es sich bei diesen Mündungsbremsen um Rüstungsmaterial handelt, welches unter das Embargo fällt. So übergab es den Vorgang an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), die daraufhin am 09.01.2019 Anklage erhob.
Die Anklage
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